Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll im geschäftlichen Verkehr die Gleichberechtigung aller Mitbewerber sichern. Mit anderen Worten, es soll sicherstellen, dass sich alle Gewerbetreibenden gleichermaßen an geltende Gesetze und Einschränkungen halten, so dass sich keiner durch Umgehen der Regelungen einen Vorteil verschaffen kann.
Das klingt doch erstmal ganz vernünftig. Wenn es aber darin ausartet, dass Mitbewerber das Haar in der Suppe des Anderen suchen, nur um ihm einen geschäftlichen Nachteil zu bescheren, dann führt es nicht nur das UWG ad absurdum, sondern bedeutet gerade für kleine Händler, die meist mit ihrem gesamten eigenen Vermögen haften und zudem über keinen geschäftlichen Rechtschutz verfügen, nicht in seltenen Fällen das geschäftliche Aus. Eine kostenpflichtige Abmahnung können nur die „Großen“ aus der Portokasse bezahlen.
Bisher ist es nämlich so, dass Mitbewerber bei Auffinden eines Fehlers den Geschäftstreibenden mit Hilfe eines Anwalts ohne Vorwarnung kostenpflichtig abmahnen können. Das bedeutet für den Empfänger dieser unliebsamen Post, die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines „Schmerzensgeldes“innerhalb einer meist sehr kurzen Frist. Da sich der Streitwert eines unlauteren Wettbewerbs ja nie genau messen lässt, wird dieser immer relativ hoch angesetzt, so dass zum Teil horrende Summen verlangt werden. Als „Waffe“ um unliebsame Konkurrenten auszuschalten eine äußerst fragwürdige Methode. Ob dieses Gebahren dem Handel nicht langfristig schadet ist die andere Frage, schliesslich belebt Konkurrenz ja bekanntlich das Geschäft.
Wie langweilig die Welt doch wäre ohne die kleinen bunten Lädchen, die nicht nur die virtuellen Strassen pflastern. Wie öde wenn wir uns nicht gegenseitig inspirieren dürften um daraus immer wieder etwas Neues zu erschaffen. Und wie traurig wenn sich begeisterte Kreativlinge, von Abmahnwellen einschüchtern und uns deshalb nicht an ihrem Schaffen teilhaben lassen würden.
Deshalb meine große Bitte an Euch: Nutzt Euer demokratisches Recht! Unterzeichnet die Petition zur Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.
Deren Begründung lautet: „Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.“ Auszug von der Seite des Deutschen Bundestages
Aber Achtung! Die Petitionsfrist endet heute! Nach einer kurzen Registrierung gehts gleich los….
Man hat ja sonst nichst zu sagen ;o)
Lieben Dank für die Aufmerksamkeit!
Bleibt schön bunt, fröhlich und kreativ – bis bald wieder mit Buntem :o))
Eure Andrea
xoxo
Mehr Infos zum Wettbewerbsrecht gibt es hier:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/index.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/abmahnungsverfahren/reaktion/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrecht
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26 Antworten
Das hast Du wirklich toll umrissen…hoffentlich bewegt unsere Stimme etwas…!
Liebe Grüße,
Nicole
Oh ja! Da habe ich auch schon vor einiger Zeit mit unterschrieben. Ich hoffe, dass sich noch ganz viele anschließen werden!
Toll, dass Du noch mal darüber gepostet hast :o)
Viele liebe Grüße von Inken
Liebe Andrea,
ich wünsche dir noch schnell ein frohes neues Jahr und unterschrieben habe ich auch gestern noch.Waren schon jede Menge Stimmen und auch ich hoffe das man damit etwas bewegen kann.Wir müssen doch alle zusammen halten.
GLG Sandra